Weitere Infos und die Möglichkeit zu Anmerkungen sowie Kommentaren finden Sie in unserem Facebook-Auftritt.
Zur Sicherung der Kaskade am Kermisdahl wurde viel Beton verarbeitet – sehr viel Beton. Am Hang liegt jetzt ein dicker Teppich. Muss das sein?
Wer zum ersten Mal nach langer Zeit den Wanderweg entlang des Kermisdahls abschreitet, der blickt überrascht auf die Neugestaltung der Klever Kaskade. Dort, wo einst das Wasser elegant in den Altrheinarm floss, wurde ein massiver Betonblock gegossen, das alte Geländer wurde entfernt und durch ein neues ersetzt und rund um das Bauwerk wurde ein großflächiger Betonteppich ausgegossen: „Es ist einfach nur entsetzlich“, sagt ein Mitglied des Klevischen Vereins. Es kann nicht fassen, wie die Stadt Kleve mit dem Erbe des alten Parks umgeht: Auch wenn die Kaskade nicht denkmalgeschützt sei, müsse die Stadt Kleve doch mit mehr Augenmaß an diese Arbeiten herangehen, so das Mitglied des Klevischen Vereins.
Der Weg ist frei
Die NRZ hakte bei der Stadt Kleve nach. Auf Anfrage teilte diese mit, dass der Wanderweg seit November 2018 wieder freigegeben worden ist. „Die derzeit noch vorhandenen Absperrgitter wurden bereits geöffnet und werden in Kürze beseitigt.“ Die Dammschüttung im Kermisdahl konnte noch nicht beseitigt werden. Dies solle aber im Januar 2019 erfolgen.
Die Stadt erklärt, dass aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse immer größere Wassermassen über die Kaskade in den Kermisdahl gelangten. „Da die Kaskade für derartige Überflutungen nicht bemessen wurde, tritt das Wasser an den Flügeln des Bauwerks – vor dem eigentlichen Auslaufbauwerk – auf das Ufer und hat in der Vergangenheit zu Ausspülungen geführt.“
Der Gutachter habe empfohlen, so genannte Wasserbausteine im Uferbereich auszubringen. „Die Fugen wurden mit einer Zementschlämme gefüllt. So soll ein Unterspülen des Uferbereiches verhindert werden“, schreibt die Stadt und räumt ein: „Dieser Bereich ist in der Tat nicht komfortabel zu begehen. Ein Aufbringen von feinerem, losem Material ist nicht möglich, da dieses im Überflutungsfall in den Kermisdahl gespült würde. Es wird geprüft, ob durch andere festverbundene Baustoffe partiell noch eine lauffreundlichere Oberfläche hergestellt werden kann.“ Der Betonteppich sei die einzige Möglichkeit, den Bereich zu sichern.
Die Verwaltung schreibt, dass die Kaskade nicht unter Denkmalschutz stehe und der gegossene Betonsockel aus statischen Gründen gegen das Abrutschen des Auslaufbauwerks notwendig sei.
Wie die NRZ erfuhr, befanden sich früher auch zwei Kugeln auf der Kaskade, die eine Bürgerin der Stadt Kleve gestiftet hat. Die Kugeln sind verschwunden. Auf Nachfrage schreibt die Klever Stadtverwaltung: „Eine Kugel wurde bei den Starkregenereignissen im Mai 2017 zerstört. Die andere Kugel wurde Opfer von Vandalismus.“ Das ursprüngliche Geländer war eine Spende. „Allerdings wurde es beim Böschungsbruch im Mai 2017 zerstört“, so die Verwaltung.
KOMMENTAR von Andreas Gebbink
Ohne Fingerspitzengefühl
Welchem Betonfahrer hat man denn hier freien Lauf gelassen? Wer die Neugestaltung der Klever Kaskade im Alten Tiergarten betrachtet, der muss schon fast verzweifelt lachen: Das kann doch alles gar nicht wahr sein! Großflächig wurde ein Betonteppich ausgelegt, damit die Böschung gesichert wird, so die Verwaltung. Der gegossene Betonsockel verhunzt das alte Bauwerk derart, dass es schlimmer nicht hätte kommen können. Ist das ein schlechter Witz?
Offenbar nicht. Die Klever Verwaltung zeigt mit der Umsetzung dieser „Sicherungsmaßnahme“, dass sie absolut kein Fingerspitzengefühl für das Erbe des alten Parks hat. Wer kontrolliert denn solche Baustellen? Der Rat der Stadt Kleve muss bei Maßnahmen dieser Güteklasse noch viel genauer hinschauen – obwohl er sich eigentlich auf die Verwaltung verlassen können muss.
Die Kaskade ist noch kein Denkmal – aber das Verfahren für den Alten Park dazu läuft bereits. Unter diesen Voraussetzungen hätte man etwas mehr Feingefühl erwarten dürfen. Aber auch unter handwerklichen Gesichtspunkten wirkt das großflächige Ausbringen von Beton ziemlich dilettantisch.
Quelle: NRZ, Andreas Gebbink, 21.12.2018