Foto: Bebauungsplan Nr. 1-324-0 der Stadt Kleve (Auszug; Norden ist rechts), Gemarkung: Kleve / Flur: 29, Stand: Beschluss der Offenlage (Februar 2019).

Vollständige Wiedergabe des Bebauungsplans hier.

 

Die aktuelle Berichterstattung und die Durchsicht der Unterlagen zu den Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Stadtgestaltung (20.2.19) und des Bau- und Planungsausschusses (6.3.19) bewegen uns zu einer Stellungnahme.

Die Massivität der geplanten Bebauung mit einer Firsthöhe von bis zu 14 m hat uns entsetzt! Auch die in der neuen Vorlage geplanten 12,50 m, die eine dreigeschossige Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss ermöglichen, ist nicht angebracht.

Bekanntlich gehört das gesamte östliche Kermisdahlufer zum historischen Parkbereich „Alter Tiergarten – Galleien“.

Unsere Anmerkungen im Einzelnen:

Der Erhalt der vor der Stadtsilhouette gelegenen historischen Parkareale ist seit 2003 das zentrale Anliegen des Arbeitskreises Kermisdahl-Wetering im Klevischen Verein. Bereits 2008 ist der gesamte Bereich vom Papenberg bis zur Schwanenburg und von der Nassauer Allee bis zur Kalkarer Straße einschließlich „Königsgarten“ im Rahmen einer „vorläufigen Unterschutzstellung“ als Denkmalbereich ausgewiesen worden. Das Gutachten des LVR-Amt für Gartendenkmalpflege liegt mit dem Unterschutzstellungsantrag des LVR gemäß Denkmalschutzgesetz NRW seit 2015/16 der Bezirksregierung vor. Das Eigentümer-Beteiligungsverfahren der Bezirksregierung ist u. W. anhängig. In Kürze wird also das gesamte Parkareal einschließlich Galleien in die Denkmalliste des Landes NRW und der Stadt Kleve eingetragen sein. Das ist inzwischen auch der Wunsch der Stadt Kleve. Zur Freude aller Bürger ist hier der Erhaltungswille unseres Kulturerbes deutlich geworden!

Die im aktuellen Bebauungsplanentwurf geplante dichte Bebauung widerspricht jedoch unseren Zielen, am Fuße des Burgberges die reizvolle und damit sehr wertvolle Atmosphäre der ehemaligen Residenzstadt Kleve zu erhalten. Sollte es zu einer Bebauung kommen, müssten sich Baumasse und Höhe der geplanten Baukörper der kleinteiligeren Bebauung in der Umgebung anpassen, da ansonsten die gewohnte Bauweise unserer Stadt nach Realisierung des Bebauungsplanes an dieser sensiblen Stelle vor der Schwanenburg / Stiftskirche und weiteren Sichtpunkten nicht mehr zu erkennen wäre. Die geplanten Einfamilienhäuser östlich der verlängerten Stadtbadstraße sollten diesen Baustil fortsetzen. Dazu gehört auch eine entsprechende Durchgrünung der Bauflächen. Auch deshalb wünschen wir den Erhalt von Spielplatz, Bolzplatz und Kanu-Club. Das geplante allgemeine Wohngebiet WA2 lehnen wir ab, die östliche Seite des Geländes sollte frei bleiben, das Gleiche gilt für WA1 und WA1b. Das WA1c sollte sich den gegenüberliegenden, maximal 8,50 m hohen Doppelhäusern anpassen. Uns ist bewusst, dass auch das alte Hallenbad ein massiver Bau ist. Die Stadt hat hier jedoch eine einmalige Chance, diese Fläche als Eingangsbereich zum natürlichen Verlauf des Kermisdahls für Bewohner, Besucher und Bürger der Stadt zu nutzen. Diese werden dann den Eindruck gewinnen, dass dieses Wohngebiet mit Feingefühl in die historische Parklandschaft entwickelt wurde.

Ein Architektenwettbewerb könnte diese Möglichkeiten aufzeigen.

Um die Natur am bisher unberührten westlichen Teil des Kermisdahls nicht zu stören, sollte der geplante Fuß-/Radweg allenfalls ein schmaler Fußweg werden, die Radfahrer können über die Straße an den Galleien ausweichen.

Wir möchten Sie als gewählte Mitglieder des Rates der Stadt Kleve bitten, Ihren Einfluss geltend zu machen, die jetzt vorliegende Planung in Abstimmung mit LVR Amt für Denkmalpflege zu ändern. Berücksichtigen Sie bitte, dass das, was dort geschieht, immer mit Ihrer Entscheidung verbunden sein wird. Wir sind auch den nachfolgenden Generation verpflichtet!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rainer Hoymann

1. Vorsitzender des

Klevischen Vereins für Kultur und Geschichte / Freunde der Schwanenburg e. V.

 

Hinweis: Diese Stellungnahme erhielten die Stadtabgeordneten, die Bürgermeisterin und die lokale Presse per eMail am 17.02.2019